Beratung

Hier Beratungen anfordern

Anfragen werden zunächst an das Büro der Landesjugendgeschäftsstelle herangetragen und von dort aus an die Berater:innen weitergeleitet.

beratung(at)thw-jugend-bebbst.de

Telefonnummer: 030/233 2047 10

Adresse: Soorstraße 84, 14050 Berlin

Unser Beratungsteam

Berater:innen unterstützen bei alltäglichen Situationen, die in Ortsverbänden auftreten. Beispielsweise kann es um den Koch gehen, der sich auf einen neuen Helfer einstellen muss, der Vegetarier ist. Aus vergleichsweise kleinen Anlässen entwickeln sich oft festgefahrene Meinungsverschiedenheiten. Dabei benötigt es nicht viel, um mit Hilfe von geschulten Berater:innen die gute Atmosphäre im Ortsverband wieder herzustellen.

Zeugnisverleihung der Berater_innen

Insgesamt 18 verbandsinterne Beraterinnen und Berater der THW-Jugend Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt e. V. erhielten am 30. Januar 2015 im Bundesministerium des Innern in feierlichem Rahmen die Berater:innen-Zertifikate.

Zu den Gästen zählten unter anderem THW-Bundesjugendleiter Ingo Henke, THW-Landesbeauftragter Manfred Metzger und Ute Seckendorf, Projektleiterin des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“.

Vorteile des Einsatzes von Berater_innen für den OV

Wir stärken das Wir!

  • Prävention von Konflikten
  • Konfliktlösungen
  • Vorbeugung von diskriminierendem und undemokratischem Verhalten in der Jugendgruppe
  • Optimierung der Jugendarbeit
  • Harmonische Zusammenarbeit im OV
  • Erhöhte Übertrittquoten von der Jugend in den aktiven Dienst
  • Verbessertes Image des OV in der Region

Der Beratungseinsatz

OV-Stäbe, Jugendleiter:innen, Junghelfer:innen und Helfer:innen können, wenn sie in ihrem Ortsverband einen Beratungsbedarf erkennen, bei der Landesjugendgeschäftsstelle die Beratungsleistung anfragen.

Die Landesjugendgeschäftsstelle koordiniert die Beratungseinsätze, um eine Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit der Organisierung zu gewährleisten. Sie tritt in Kontakt zu den ausgebildeten Berater:innen und klärt ihre Verfügbarkeiten je nach regionaler Anbindung und zeitlicher Kapazität des Beraters bzw. der Beraterin.

Mit dem Einverständnis der jeweiligen Ortsbeauftragt:innen werden zwei Berater:innen mit den Betroffenen im Ortsverband in Kontakt treten und die Beratung aufnehmen. Die Berater:innen geben während und nach der Beratung Rückmeldungen an die Landesjugendgeschäftsstelle und arbeiten mit ihr eng zusammen.

Berater:innen sind der Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln die Sachverhalte streng vertraulich!

Beispiele für Beratungseinsätze:

Hier werden Berater:innen tätig

Zur Veranschaulichung der Tätigkeiten eines Beraters bzw. einer Beraterin werden hier vier Praxisbeispiele für den Beratungseinsatz erläutert:

 

 

1. Praxisbeispiel

Kontakte zu anderen Jugendgruppen knüpfen

Du bist Jugendbetreuer:in oder Jugendleiter:in und möchtest, dass deine Jugendlichen auch mal über den Tellerrand hinaus blicken. Leider weißt du aber nicht, wie du Kontakt zu anderen THW-Jugendgruppen oder Gruppen anderer Jugendverbände bekommen kannst.

Das Beratungsteam kommt gerne in deinen Ortsverband und sucht gemeinsam mit dir nach möglichen Kooperationspartnern. Sie helfen dir mit nützlichen Tipps und neuen Ideen bei der ersten Kontaktaufnahme.

 

 

2. Praxisbeispiel

Umgang miteinander in der Jugendgruppe

Du bist Junghelfer:in und merkst, dass ein Junghelfer in deiner Jugendgruppe von den anderen ständig aufgezogen, ausgelacht oder nicht beachtet wird. Du weißt nicht, was du tun kannst. Einerseits, findest du es nicht richtig, jemanden so zu behandeln. Andererseits möchtest du nichts sagen, um nicht ebenfalls unbeliebt zu werden.

Das Beratungsteam hilft dir und kommt in deinen Ortsverband. In einem Gespräch mit der Gruppe und durch verschiedene Methoden werdet ihr das Thema bearbeiten.

 

 

3. Praxisbeispiel

Übergang einer Jugendlichen in den erwachsenen Dienst

Du bist Ortsbeauftragte:r und möchtest möglichst viele neue Helfer:innen werben. Eine Junghelferin bei dir wird 18 Jahre alt. Sie möchte in den erwachsenen Dienst übertreten und mit der Grundausbildung beginnen. Allerdings hat sie dafür kaum Zeit, da sie zur Berufsschule geht und gleichzeitig im Betrieb arbeitet.

Das Beratungsteam sorgt dafür, dass es zu einem Gespräch zwischen der Jugendlichen, dem Jugendbetreuer und der Ortsbeauftragten kommt. Alle Beteiligten tauschen sich dabei miteinander aus. Das Beratungsteam moderiert das Gespräch, so dass eine gemeinsame Lösung gefunden wird, wie die Junghelferin an der Grundausbildung trotz Zeitmangels teilnehmen kann.

 

 

4. Praxisbeispiel

Gegen Rechtsextremismus im THW

Als Helfer:in in deinem Ortsverband fällt dir die Kleidung eines Kameraden auf, die er vor und nach dem Dienst trägt. Du bist dir sicher, dass die Kleidung der rechtsextremen Szene zuzuordnen ist. Was solltest du nun tun?

 Das Beratungsteam berät dich in dieser Angelegenheit, indem ihr gemeinsam die Vermutung überprüft. Das Team erklärt dir den üblichen Dienstweg in solchen Fällen und vermittelt an Expert:innen im THW, die für das Thema spezialisiert sind.